Die Stadtverwaltung treibt eine neue Verordnung voran, um die digitale Verwaltung zugänglicher und effizienter zu gestalten

Das neue Dokument wird Dienste wie das elektronische Portal, das digitale Register, die Akteneinsicht und die Unterstützung für diejenigen stärken, die elektronische Behördengänge erledigen müssen.

Die Stadtverwaltung von Estepona teilt mit, dass sie der nächsten Plenarsitzung die vorläufige Verabschiedung einer neuen Verordnung zur digitalen Verwaltung vorlegen wird – ein rechtlicher Rahmen, der es ermöglichen wird, die kommunale Verwaltung an die aktuellen technologischen Gegebenheiten anzupassen und weitere Fortschritte auf dem Weg zu einer agileren, barrierefreien, sicheren und bürgernahen Verwaltung zu erzielen.

Die neue Verordnung wird die 2016 verabschiedete kommunale Verordnung zur elektronischen Verwaltung ersetzen, die aufgrund der bedeutenden rechtlichen und technologischen Veränderungen der letzten Jahre sowie angesichts der zunehmenden Verbreitung elektronischer Verfahren und des Ausbaus der digitalen kommunalen Dienste aktualisiert werden muss.

Der neue Text legt den Schwerpunkt auf die Erleichterung der Beziehungen von Bürgern, Unternehmen und Einrichtungen zur Stadtverwaltung und regelt in einem Gesamtkontext den elektronischen Sitz, das allgemeine elektronische Register, die Identifizierungs- und Signatursysteme, die elektronische Kommunikation und Zustellung, digitale Akten und Archive sowie die auf elektronischem Wege verfügbaren öffentlichen Dienste.

Zu den wichtigsten Neuerungen zählt die Etablierung eines elektronischen Portals als Zugangspunkt zu Informationen, Behördengängen und kommunalen Dienstleistungen, einschließlich des elektronischen Registers, des Bürgerordners bzw. des persönlichen Bereichs, der elektronischen Zustellungen, des elektronischen Schwarzen Bretts und der Abfrage des Bearbeitungsstands von Verfahren. Die Verordnung legt zudem fest, dass diese Dienste die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen und ständig auf dem neuesten Stand gehalten werden müssen.

Ein weiteres Ziel ist es, dass bei der Digitalisierung niemand zurückbleibt. Die Verordnung erkennt ausdrücklich das Recht der Bürger an, elektronisch mit der Stadtverwaltung zu kommunizieren, und sieht Unterstützung für Personen vor, die Hilfe bei der Nutzung digitaler Medien benötigen. Darüber hinaus behalten natürliche Personen, die nicht verpflichtet sind, elektronisch mit den Behörden zu kommunizieren, ihr Recht auf persönliche oder nicht-elektronische Betreuung.

In diesem Zusammenhang führt der Text die Figur des befugten Beamten ein, der bei Vorgängen wie der Identifizierung oder der elektronischen Signatur Unterstützung leisten kann, und regelt die Einrichtung eines „Amtes für Unterstützung in Registrierungsangelegenheiten“, das den Bürgern bei der Einreichung von Anträgen und Unterlagen helfen soll. Diese Stelle kann unter anderem in Papierform eingereichte Dokumente digitalisieren, um sie in die elektronische Akte aufzunehmen, und Informationen über die digitalen Dienstleistungen der Gemeinde bereitstellen.

Die neue Regelung setzt zudem auf eine effizientere und vernetzte Verwaltung. Die Stadtverwaltung kann bestimmte Verwaltungsvorgänge automatisiert durchführen, stets im Rahmen zuvor festgelegter Verfahren und unter Gewährleistung von Identifizierung, Rückverfolgbarkeit, Authentizität, Integrität und Kontrolle.

Zudem ermöglicht die Interoperabilität mit anderen Behörden den sicheren Informationsaustausch sowie die Abfrage oder Überprüfung von Daten, die sich bereits im Besitz anderer Behörden befinden, sofern dies für die Bearbeitung von Verfahren erforderlich ist – stets unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.

Die Verordnung legt zudem fest, dass kommunale Verwaltungsverfahren mittels elektronischer Akten abgewickelt werden, wodurch die Integrität der Unterlagen und der Zugang zu deren Inhalt für die betroffenen Personen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet wird. Außerdem sieht sie ein einheitliches elektronisches Archiv vor, in dem Dokumente und Akten nach Abschluss der Verfahren aufbewahrt und abgerufen werden können.

Die Sicherheit nimmt im neuen Modell einen zentralen Platz ein. Der Vorschlag sieht Maßnahmen vor, die die Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität, Vertraulichkeit und Rückverfolgbarkeit der kommunalen Informationen sowie die Einhaltung des Nationalen Sicherheitsrahmens, des Nationalen Interoperabilitätsrahmens und der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten gewährleisten sollen.

Der neue Rahmen sieht zudem die Möglichkeit vor, die digitalen Dienstleistungen der Gemeinde schrittweise auszuweiten und elektronische Zahlungssysteme für Steuern, Gebühren und sonstige öffentlich-rechtliche Einnahmen einzurichten sowie die elektronische Rechnungsstellung im Umgang mit Lieferanten und Auftragnehmern weiter voranzutreiben.

Mit diesem Vorschlag strebt die Stadtverwaltung von Estepona eine kohärentere, aktuellere und verständlichere Regelung an, die die Ausübung der Bürgerrechte erleichtert und ein einheitliches Vorgehen der verschiedenen kommunalen Bereiche ermöglicht.

Die vorläufige Verabschiedung der neuen Verordnung über die digitale Verwaltung stellt somit einen weiteren Schritt in der Umgestaltung der Stadtverwaltung dar, mit dem Ziel, die Erledigung von Behördengängen bei der Stadtverwaltung immer einfacher, zugänglicher und sicherer zu gestalten und gleichzeitig die rechtlichen und technologischen Garantien für digitale öffentliche Dienste zu stärken.

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