Der Stadtrat teilt mit, dass morgen die Verordnung zur Regelung der Benutzung von Elektrorollern in Kraft tritt.

Das Dokument enthält die Vorschriften der Generaldirektion für Verkehr (DGT) zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Koexistenz zwischen den Nutzern dieser Fahrzeuge, Fußgängern und Autos.

Das Rathaus von Estepona teilt mit, dass morgen, am 8. April, die neue Verordnung über den Verkehr und die Benutzung von Fahrzeugen der persönlichen Mobilität (PMV) in Kraft tritt.

Die neue Verordnung zielt darauf ab, die Sicherheit im Straßenverkehr zu fördern und zu gewährleisten, dass der Verkehr von Personal Mobility Vehicles in einer angepassten und sicheren Art und Weise durchgeführt wird, die mit den verschiedenen Nutzungen der öffentlichen Straßen vereinbar ist; außerdem werden die Bedingungen für die Nutzung dieser Art von Fahrzeugen festgelegt, die Anforderungen für den Verkehr präzisiert und der Rahmen für die Sanktionsbefugnis in diesem Bereich festgelegt.

Das Dokument enthält die Vorschriften der Generaldirektion für Verkehr (DGT) zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Koexistenz zwischen den Nutzern dieser Fahrzeuge, Fußgängern und Autos. Die Verordnung enthält auch Aspekte wie die Tatsache, dass seit dem 2. Januar eine Haftpflichtversicherung für Vans sowie eine Bescheinigung des Herstellers über die Verkehrstauglichkeit vorgeschrieben ist.

Die Benutzer dieses Fahrzeugtyps müssen über 16 Jahre alt sein und stets einen zugelassenen Helm tragen. Die Benutzung von Mobiltelefonen oder Kopfhörern ist während der Fahrt mit einem MPV verboten.

Die Verordnung schreibt außerdem vor, dass die Fahrer dieser Fahrzeuge stets die Signale, Ampeln und Fußgängerüberwege beachten müssen. Müssen Fußgängerüberwege überquert werden, müssen die Fahrer aus dem Fahrzeug steigen, um dies zu tun.

Die Verordnung besagt auch, dass sie nicht auf dem Bürgersteig fahren dürfen. VMPs dürfen nur auf der Straße oder auf Radwegen verkehren, und ihre Fahrer müssen ihre Fahrmanöver mit dem Arm signalisieren, wenn sie keine Blinklichter haben.

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 25 Stundenkilometer auf Straßen mit Gehwegen, 20 Stundenkilometer auf Straßen ohne Gehwege und 10 Stundenkilometer in Bereichen, die ausdrücklich ausgeschildert sind.

Diese Fahrzeuge dürfen nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren werden und dürfen nur von einer Person benutzt werden.

Die Verordnung empfiehlt außerdem die Verwendung von geeignetem Schuhwerk, das den Fuß gut hält und die Kontrolle über das Fahrzeug gewährleistet, sowie das Tragen von Warnwesten.

Die örtliche Polizei wird Strafen gegen diejenigen verhängen, die sich nicht an die in der neuen Verordnung festgelegten Maßnahmen halten.

Andererseits ist darauf hinzuweisen, dass die Verordnung den Verkehr dieser Fahrzeuge in Fußgängerzonen verbietet. Aus diesem Grund wurden auf dem Paseo Marítimo und in den Haupteinkaufsstraßen der Stadt (Calle Terraza und Calle Real) vertikale Schilder aufgestellt. Dieses Verbot ist auch in der Verkehrsordnung der Generaldirektion für Verkehr (DGT) enthalten.

Mit dieser Verordnung setzt sich die Stadt für die Verbesserung der Verkehrssicherheit, neue Mobilitätsformen, saubere Energie und das friedliche Zusammenleben ihrer Bürger ein.

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