Stadtplanung: Estepona plant Verordnung zur Bebauung von Grundstücken und Sanierung von Ruinen

In dieser Woche möchte der Stadtrat von Estepona einem Plenum in der Stadtverwaltung eine Verordnung zur Bewilligung vorlegen, die vorsieht, dass Eigentümer von unbebauten Grundstücken sowie von ruinösen Gebäuden dazu verpflichtet werden, diese zu bebauen und Gebäude zu sanieren. Geplant ist die Erstellung eines städtischen Registers, welches eine Auflistung von Bauplätzen und Bauruinen enthalten soll, deren Eigentümer verzeichnet und dazu auffordert werden, ihren Verpflichtungen zum Bau, zur Sanierung oder zur Erhaltung der Immobilien nachzukommen. Demnach sollen in dem Register sowohl unbebaute Grundstücke als auch lahmgelegte, mangelhafte und ungeeignete Gebäude sowie Ruinen erfasst werden.

Zwangsversteigerung bei Missachtung der Verordnungen

Mit diesem Vorhaben bzw. dieser Verordnung verfolgt die Stadtverwaltung das Ziel, die Ästhetik des Stadtbildes zu fördern sowie die Bewohnbarkeit und Sicherheit zu garantieren. Sollten Eigentümer ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, werden die Grundstücke und Gebäuderuinen in das städtische Kataster aufgenommen. Danach haben Eigentümer zwölf Monate Zeit, um ihre Bau-, Sanierungs- und Modernisierungspläne durchzuführen. Wurden diese nach Ablauf der Frist immer noch nicht realisiert, leitet die Stadtverwaltung ein Verfahren zur Zwangsversteigerung der Grundstücke und Gebäude ein.

Gesetzeslage in der Stadtplanung sieht Bebauung und Aufrechterhaltung von Grundstücken vor

Die Vorgaben für die Baustandards sowie Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen sind in der aktuellen Gesetzgebung zur Stadtplanung enthalten. Die geplante Verordnung stimmt mit dem Gesetz über die Stadtplanung Andalusiens (Ley de Ordenación Urbanística de Andalucía, LOUA) überein. Der Paragraph 155 des Gesetztes besagt, dass „die Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Bauten die Pflicht haben, diese in einem sicheren, gesunden und öffentlich gestalteten Zustand zu erhalten, indem sie die notwendigen Arbeiten zu ihrer Erhaltung oder Sanierung durchführen, um jederzeit die für die Bewohnbarkeit oder wirksame Nutzung erforderlichen Bedingungen aufrechtzuerhalten“. Zudem würde die Verordnung zur Bebauung das Wirtschaftswachstum in Estepona und der Umgebung ankurbeln und neue Arbeitsplätze schaffen.

Eine kurzen Videobeitrag zu diesem Thema auf Spanisch finden Sie hier.

Quelle: Ayuntamiento Estepona

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