Der Stadtrat hat in seiner heutigen ordentlichen Plenarsitzung die neue Verordnung über die digitale Verwaltung vorläufig verabschiedet, die weitere Fortschritte auf dem Weg zu einer agileren, barrierefreien, sicheren und bürgernahen elektronischen Verwaltung ermöglichen wird.
Die Stadtverwaltung von Estepona teilt mit, dass in den ersten sieben Monaten des Jahres 2026 31.156 elektronische Einträge verzeichnet wurden, was 4.383 Einträgen mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres und einem Anstieg von 16,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Diese Entwicklung spiegelt eine nachhaltige Zunahme der Nutzung der elektronischen Kommunalverwaltung durch die Bürger wider, da in allen Monaten zwischen Januar und Juli die Zahlen der entsprechenden Monate des Jahres 2025 übertroffen wurden. So stieg der monatliche Durchschnitt von 3.825 Einträgen im Jahr 2025 auf 4.451 im Jahr 2026.
Die stellvertretende Bürgermeisterin für Finanzen, Personal und neue Technologien, Ana Vilaseca, wies darauf hin, dass diese Daten auf einen allgemeinen Anstieg der Nutzung des elektronischen Registers im Jahr 2026 im Vergleich zum Vorjahr hindeuten. Angesichts dieser Veränderungen in der Art und Weise, wie mit den Bürgern kommuniziert wird, hat der Stadtrat heute in der Plenarsitzung einen neuen Entwurf für eine Verordnung zur digitalen Verwaltung vorläufig verabschiedet, die es ermöglichen wird, die Entwicklung einer agileren, barrierefreien, sichereren und bürgernahen elektronischen Plattform weiter voranzutreiben.
Die neue Verordnung wird die 2016 verabschiedete kommunale Verordnung zur elektronischen Verwaltung ersetzen, die aufgrund der bedeutenden rechtlichen und technologischen Veränderungen der letzten Jahre sowie angesichts der zunehmenden Verbreitung elektronischer Verfahren und des Ausbaus der digitalen kommunalen Dienste aktualisiert werden muss.
Der neue Text legt den Schwerpunkt auf die Erleichterung der Beziehungen von Einwohnern, Unternehmen und Einrichtungen zur Stadtverwaltung und regelt dabei in einem Gesamtkonzept den elektronischen Verwaltungsportal, das allgemeine elektronische Register, die Identifizierungs- und Signatursysteme, die elektronische Kommunikation und Zustellung, die digitalen Akten und Archive sowie die auf elektronischem Wege verfügbaren öffentlichen Dienstleistungen.
Zu den wichtigsten Neuerungen zählt die Etablierung einer elektronischen Plattform als Zugangspunkt zu Informationen, Behördengängen und kommunalen Dienstleistungen, einschließlich des elektronischen Registers, des Bürgerportals oder persönlichen Bereichs, der elektronischen Zustellungen, des elektronischen Anschlagbretts und der Abfrage des Bearbeitungsstands von Verfahren. Die Verordnung legt zudem fest, dass diese Dienste die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen und ständig auf dem neuesten Stand gehalten werden müssen.
Ein weiteres Ziel ist es, dass bei der Digitalisierung niemand zurückbleibt. Die Verordnung erkennt ausdrücklich das Recht der Bürger an, elektronisch mit der Stadtverwaltung zu kommunizieren, und sieht Unterstützung für Personen vor, die Hilfe bei der Nutzung digitaler Medien benötigen. Darüber hinaus behalten natürliche Personen, die nicht verpflichtet sind, elektronisch mit den Behörden zu kommunizieren, ihr Recht, persönlich oder auf nicht-elektronischem Wege bedient zu werden.
In diesem Zusammenhang führt der Text die Figur des befugten Beamten ein, der bei Vorgängen wie der Identifizierung oder der elektronischen Signatur Unterstützung leisten kann, und regelt die Einrichtung eines „Amtes für Unterstützung in Registrierungsangelegenheiten“, das den Bürgern bei der Einreichung von Anträgen und Unterlagen helfen soll. Diese Stelle kann unter anderem in Papierform eingereichte Dokumente digitalisieren, um sie in die elektronische Akte aufzunehmen, und Informationen über die digitalen Dienste der Gemeinde bereitstellen.
Die neue Regelung setzt zudem auf eine effizientere und vernetzte Verwaltung. Die Stadtverwaltung kann bestimmte Verwaltungsvorgänge automatisiert durchführen, stets im Rahmen zuvor festgelegter Verfahren und unter Gewährleistung von Identifizierung, Rückverfolgbarkeit, Authentizität, Integrität und Kontrolle.
Zudem ermöglicht die Interoperabilität mit anderen Behörden den sicheren Informationsaustausch sowie die Abfrage oder Überprüfung von Daten, die sich bereits im Besitz anderer Behörden befinden, sofern dies für die Bearbeitung von Verfahren erforderlich ist – stets unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.
Die Verordnung legt zudem fest, dass kommunale Verwaltungsverfahren mittels elektronischer Akten abgewickelt werden, wodurch die Integrität der Unterlagen und der Zugang zu deren Inhalt für die betroffenen Personen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet wird. Außerdem sieht sie ein einheitliches elektronisches Archiv vor, in dem Dokumente und Akten nach Abschluss der Verfahren aufbewahrt und abgerufen werden können.
Die Sicherheit nimmt im neuen Modell einen zentralen Platz ein. Der Vorschlag sieht Maßnahmen vor, die die Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität, Vertraulichkeit und Rückverfolgbarkeit der kommunalen Informationen gewährleisten sollen, ebenso wie die Einhaltung des Nationalen Sicherheitskonzepts, des Nationalen Interoperabilitätskonzepts und der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten.
Der neue Rahmen sieht zudem die Möglichkeit vor, die digitalen Dienstleistungen der Gemeinde schrittweise auszuweiten und elektronische Zahlungssysteme für Steuern, Gebühren und sonstige öffentlich-rechtliche Einnahmen einzurichten sowie die elektronische Rechnungsstellung im Umgang mit Lieferanten und Auftragnehmern weiter voranzutreiben.
Mit diesem Vorschlag strebt die Stadtverwaltung von Estepona eine kohärentere, aktuellere und verständlichere Regelung an, die die Ausübung der Bürgerrechte erleichtert und ein einheitliches Vorgehen der verschiedenen kommunalen Bereiche ermöglicht.
Die vorläufige Verabschiedung der neuen Verordnung über die digitale Verwaltung stellt somit einen weiteren Schritt in der Umgestaltung der Stadtverwaltung dar, mit dem Ziel, Behördengänge bei der Stadtverwaltung immer einfacher, zugänglicher und sicherer zu gestalten und gleichzeitig die rechtlichen und technologischen Garantien für digitale öffentliche Dienste zu stärken.
