Die Frist für die Einsichtnahme und Beantragung der Wählerliste für die Wahlen zum andalusischen Parlament ist eröffnet.

Die Frist für die Anhörung und gegebenenfalls die Berichtigung des Wählerverzeichnisses läuft von heute bis einschließlich 6. April.

Das Rathaus von Estepona informiert die Bürger über den Beginn der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis sowie über die Möglichkeit der Einreichung von Anträgen anlässlich der nächsten Wahlen zum andalusischen Parlament.

Die Frist für die Einsichtnahme und gegebenenfalls die Berichtigung des Wählerverzeichnisses läuft von heute, 30. März, bis einschließlich 6. April.

Während dieses Zeitraums können die Bürger ihre Volkszählungsdaten über folgende Kanäle überprüfen:

Telematische Abfrage, über die städtische Website (estepona.es), in der Rubrik „Abfrage der Wahllokale“, durch Eingabe der DNI.

Persönliche Abfrage in den Bürgerbüros von Estepona und Cancelada während der normalen Öffnungszeiten.

Falls Fehler festgestellt werden oder Änderungen erforderlich sind, können die Anträge zur Volkszählung auf folgende Weise eingereicht werden:

Persönlich in den Bürgerinformationsbüros von Estepona oder Cancelada, wo die Vorlage des Personalausweises erforderlich ist.

Auf telematischem Weg über die elektronische Zentrale des Nationalen Instituts für Statistik unter der folgenden Adresse: https://sede.ine.gob.es/tramite/reclamacion_ce_elecciones/

Der Stadtrat weist darauf hin, dass nur Bürger mit spanischer Staatsangehörigkeit an diesen Wahlen zum andalusischen Parlament teilnehmen können.

Das Konsistorium fordert alle Einwohner auf, ihre Daten im Voraus zu überprüfen, um die korrekte Ausübung ihres Wahlrechts zu gewährleisten.

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