Der Stadtrat wird in der Plenarsitzung eine Maßnahme zur Verstärkung des Schutzes von Käufern neuer Wohnungen verabschieden.

Das Konsistorium wird die Erteilung von Genehmigungen für neue Gebäude davon abhängig machen, dass die Bauträger zunächst die städtebaulichen Maßnahmen in der Umgebung durchführen.
Dieses Kriterium gilt nicht für den geförderten Wohnungsbau, da dieser im öffentlichen Interesse liegt.

Der Stadtrat von Estepona wird auf der nächsten Stadtverordnetenversammlung eine Maßnahme vorschlagen, die den Schutz des Käufers einer neuen Wohnung in der Stadt verstärken soll, damit die Bauträger beim Einzug des Käufers in die Stadt alle Arbeiten in der Umgebung des Gebäudes abgeschlossen haben. Zu diesem Zweck wird das Konsistorium bei der Erteilung von Baugenehmigungen für neue Wohnungen in Estepona der Fertigstellung der Erschließungsarbeiten (Bürgersteige, Bordsteine, Straßen, Versorgungsleitungen usw.) Vorrang einräumen.

Die Maßnahme, die der Stadtverordnetenversammlung im März dieses Jahres vorgelegt wird, zielt darauf ab, ein allgemeines Kriterium für die Erteilung von Genehmigungen in Gebieten mit laufenden Erschließungsarbeiten festzulegen. Dies ist das Ergebnis der Beobachtung des Stadtrats, dass die Bauträger in einigen Fällen von Neubausiedlungen nicht alle Arbeiten in dem Gebiet abschließen, was den Käufern der Immobilien und den übrigen Bürgern erheblichen Schaden zufügt.

Der dem Plenum vorliegende Vorschlag sieht vor, als allgemeines Kriterium festzulegen, dass in den Gebieten, in denen die Urbanisierung im Gange ist, keine Baugenehmigungen erteilt werden, solange nicht alle Arbeiten im gesamten Gebiet der betreffenden Ausführungseinheit oder des betreffenden Sektors beim Stadtrat eingegangen sind.

Dieses Kriterium wird zur Wahrung des öffentlichen Interesses nicht auf den Bau von Sozialwohnungen angewandt, obwohl besonders darauf geachtet wird, dass diese Wohnungen über alle erforderlichen Einrichtungen und Dienstleistungen verfügen.

Aus Gründen der Rechtssicherheit gilt dieses neue Kriterium nicht für Genehmigungen, die zum Zeitpunkt der Genehmigung des Vorschlags durch das Plenum in Bearbeitung sind. Dies gilt unbeschadet der Forderung, dass alle erforderlichen Garantien für die Fertigstellung der entsprechenden Urbanisation gegeben werden müssen.

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