Der Stadtrat veröffentlicht neue Bedingungen zur Regelung der Tätigkeit von Straßenmusikern

Interessenten benötigen eine städtische Genehmigung, die im Rathaus beantragt werden muss und in der der bevorzugte Ort und die Uhrzeit für die Aufführungen angegeben werden.

Das Rathaus von Estepona hat eine städtische Verordnung veröffentlicht, in der die neuen Bedingungen für musikalische Aktivitäten im öffentlichen Straßenverkehr festgelegt sind. Diese regelt die Auftritte von Straßenkünstlern, die vom Konsistorium selbst genehmigt werden müssen.

Die Künstler benötigen eine städtische Genehmigung, um auf öffentlichen Straßen aufzutreten und allgemein in der Gemeinde musikalische Darbietungen zu veranstalten, und müssen einen entsprechenden Antrag stellen, entweder persönlich im Rathaus in der Avenida Juan Carlos I, Nummer 40, oder über die elektronische Zentrale: https://estepona.sedelectronica.es, mittels eines allgemeinen Antragsformulars.

In dem Antragsformular müssen die Interessenten angeben, in welchem Zeitraum sie die Tätigkeit ausüben wollen und in welchem Gebiet der Gemeinde oder an welchem Ort sie die Tätigkeit ausüben möchten.

Diese Tätigkeiten werden von der kommunalen Handelskammer geprüft, die dabei die Gründe der Opportunität und der Zweckmäßigkeit im öffentlichen Interesse berücksichtigt, und es handelt sich in jedem Fall um befristete Genehmigungen. Außerdem handelt es sich um persönliche und nicht übertragbare Genehmigungen.

Gemäß der neuen Gemeindeverordnung werden die musikalischen Darbietungen ohne Musikgeräte oder Lautsprecher durchgeführt, in Übereinstimmung mit der Verordnung zum Schutz gegen Lärmbelästigung, die ausdrücklich darauf hinweist, dass die örtliche Polizei von Estepona jederzeit die Aktivität aussetzen kann, indem sie die Einstellung der Aktivität ohne Genehmigung, die Stilllegung oder Versiegelung der Quelle der Lärmbelästigung durchführt.

Die Gemeinde Estepona, als ein Gebiet mit großem touristischem Reichtum, umfasst eine Vielzahl von Aktivitäten in ihren Straßen. Die Gemeindeverwaltung fördert weiterhin die Freizeitgestaltung sowie die Kultur und die Entwicklung künstlerischer Aktivitäten, die wiederum die mit der Ausübung des Hotel- und Gaststättengewerbes verbundenen Tätigkeiten beleben oder Musikaufführungen und öffentliche Ausstellungen für die Öffentlichkeit veranstalten können.

Aus all diesen Gründen wurde eine städtische Verordnung veröffentlicht, in der die Bedingungen für das Auftreten von Straßenkünstlern im öffentlichen Straßenraum gemäß den Bestimmungen der Verordnung zur Regelung der Nutzung des öffentlichen Straßenraums im Bereich des Handels, veröffentlicht im BOP vom 1. März 2021, sowie der Verordnung gegen Lärmbelästigung, veröffentlicht im BOP Nr. 144 vom 28. Juli 2005, festgelegt wurden.

Die Handelsabteilung der Stadtverwaltung wird die entsprechenden Maßnahmen für eine künftige Änderung der städtischen Verordnung über die Nutzung öffentlicher Straßen ergreifen, um die Bedingungen für die Nutzung der Bereiche für musikalische Aktivitäten sowie die Bedingungen für die Bereitstellung von musikalischen Aktivitäten durch Straßenkünstler aufzunehmen.

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