Der Haushaltsplan 2026 sieht erneut vor, dass die für die Armenfürsorge vorgesehenen Mittel nicht zweckgebunden sind und im Laufe des Jahres je nach Bedarf aufgestockt werden können.
Der städtische Haushalt 2026 hat erneut einen starken sozialen Charakter. Der Stadtrat hat die für soziale Schutz- und Förderprogramme vorgesehenen Mittel auf 7,6 Millionen Euro aufgestockt, was 6 % des Ausgabenbudgets des Stadtrats für das kommende Jahr entspricht.
Innerhalb dieses Gesamtbetrags werden 4,9 Millionen Euro für die häusliche Hilfe/Abhängigkeit bereitgestellt, der höchste Betrag, der jemals für diese Aktion vorgesehen war, mit dem Ziel, eine Rekordversorgung für etwa 800 Personen zu gewährleisten. Es handelt sich dabei um eine von der andalusischen Regionalregierung gewährte und finanzierte Leistung, die direkt oder indirekt von den Gemeinden im Rahmen des Betreuungsgesetzes verwaltet wird.
Um den Service zu optimieren und möglichst viele Menschen zu erreichen, hat das Konsistorium von Estepona jedoch eine wichtige zusätzliche Kofinanzierung vorgenommen, indem es sowohl das verfügbare Material für die technische Hilfe als auch die Dienstleistungen über die festgelegte Pflichtanzahl hinaus erhöht hat.
Auch die Hilfe für Gruppen wurde aufgestockt und beläuft sich auf fast eine Million Euro, konkret 965.561 Euro. Darin enthalten sind Beihilfen für Suppenküchen, Nothilfe, wirtschaftliche Familienhilfe, Beihilfen für gemeinnützige Vereine, Bewohnbarkeitsfonds, Sporthilfe, Maßnahmen nach dem Tierschutzgesetz und Beihilfen für junge Künstler.
Es ist jedoch wichtig, daran zu erinnern, dass der Haushalt erneut einen ausgeprägten sozialen Charakter hat, bei dem die wirtschaftlichen Beträge im Zusammenhang mit Hilfs- und Sozialprogrammen für die schwächsten Bevölkerungsgruppen weiterhin „erweiterbare Posten“ sind, d. h. sie sind unbegrenzt und können je nach dem im Laufe des Haushaltsjahres auftretenden Bedarf erhöht werden.
Der Haushalt unterstützt weiterhin die Familien, indem er die in den letzten Jahren verfolgte Politik des Verzichts auf Steuererhöhungen beibehält. Im Gegenteil, im Jahr 2026 sieht der Haushalt erneut 6,6 Millionen Euro für die Ermäßigung der Grundsteuer (IBI) für in der Gemeinde gemeldete Familien vor. Diese Maßnahme, die bereits im Jahr 2025 angewandt wurde, kann beschlossen werden, sobald der Stadtrat die Altschulden vollständig getilgt hat, und er kann die zugewiesenen Beträge zur Tilgung dieser Schulden verwenden, indem er die Aufmerksamkeit für die Nachbarn verstärkt.
Außerdem gewährt der Stadtrat den Einwohnern, die ihre Abfälle im städtischen Recyclingzentrum abgeben, einen Nachlass von 3 % auf die Müllsteuerrechnung. Um zu gewährleisten, dass die von der Zentralregierung auferlegte neue „tasaazo“ die Bürger so wenig wie möglich belastet und gleichzeitig eingehalten wird, besteht eine der vom Stadtrat beschlossenen Maßnahmen darin, denjenigen Steuerzahlern, die mindestens dreimal im Jahr förderfähige Abfälle an einer zugelassenen, sauberen Stelle abgeben, für die es keine Container auf der öffentlichen Straße gibt, eine Ermäßigung von 3 % auf den vollen Betrag der Steuer zu gewähren. Dies trägt ebenfalls zum Recycling und zum Umweltschutz bei.
