Der Stadtrat informiert über die IBI- und Müllgebührenzuschüsse für dieses Jahr, die 4,4 Millionen Euro übersteigen werden.

Dazu gehören eine Ermäßigung der Grundsteuer (IBI) für gemeldete Einwohner und eine Befreiung von der Müllgebühr für die sozial schwächsten Bevölkerungsgruppen.

Das Rathaus von Estepona wird in diesem Jahr mehr als 4 Millionen Euro an Beihilfen zur Bezuschussung der Grundsteuer (IBI) und zur Befreiung der sozial schwächsten Bevölkerungsgruppen von der Müllabfuhr bereitstellen. Konkret wurden im letzten Haushaltsjahr 2022 Beträge in Höhe von 4.209.390,15 Euro zur Bezuschussung der IBI und 198.619,00 Euro für die Befreiung von der Müllabfuhr festgelegt.

Es sei daran erinnert, dass die Bürger eine Ermäßigung von 3 % – sowohl für die IBI als auch für die Steuer auf wirtschaftliche Tätigkeiten (IAE) und die Müllabfuhr – erhalten, wenn sie ihre Steuerrechnung per Lastschriftverfahren innerhalb der freiwilligen Zahlungsfrist begleichen. Im Allgemeinen ist die durchschnittliche IBI-Rechnung seit 2011 von 700 auf 560 Euro gesunken.

Der stellvertretende Bürgermeister für Wirtschaft, José María Ayala, erläuterte, dass die Bürgerinnen und Bürger den Eintragungsbonus nicht beantragen müssen, da er automatisch von der Stadtverwaltung gewährt wird, um ihn in Anspruch nehmen zu können.

Was die Müllabfuhr betrifft, so sind Rentner und Langzeitarbeitslose, die in der örtlichen Volkszählung registriert sind, von der Abgabe befreit, was etwa 1.898 Steuerzahlern zugute kommt. Die Befreiung gilt automatisch für Rentner, die sie bereits in den Vorjahren beantragt haben. Die übrigen Begünstigten können sie bis zum 30. Dezember im Rathaus von Estepona beantragen.

Diese Maßnahmen sind Teil der steuerlichen Unterstützungsmaßnahmen für alle Familien in Estepona und insbesondere für die schwächsten Gruppen, wobei die Verpflichtung aufrechterhalten wird, die Steuern für die Bürger nicht zu erhöhen und denjenigen zu helfen, die es am meisten brauchen.

Zu den Maßnahmen, von denen die Bürger profitieren können, gehören die Abschaffung der Erschließungssteuer für 35 Arten von Wirtschaftstätigkeiten, der Rabatt von 75 % auf die Erschließungssteuer für sozial schwache Gruppen, der Rabatt auf die Steuer für Wirtschaftstätigkeiten (IAE) für industrielle Tätigkeiten in den Gewerbegebieten und der Rabatt von 50 % auf die Gebühr für die Nutzung öffentlicher Straßen für Gewerbetreibende, die die diesbezügliche Gemeindeverordnung einhalten. Die Steuerverordnung sieht unter anderem auch eine Senkung der Kapitalertragssteuer und eine Befreiung für Personen vor, die Opfer von Zwangsvollstreckungen oder Zwangsräumungen sind.

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