Das Konsistorium vergibt die Konzession für ein städtisches Grundstück, auf dem die neuen Einrichtungen gebaut und betrieben werden sollen.
Solange die Konzession gilt, erhält die Gemeindekasse eine jährliche Gebühr.
Die Stadtverwaltung von Estepona vergibt die Konzession für ein städtisches Grundstück in der Nähe des Industriegebiets für den Bau eines neuen Umspannwerks. Ziel dieser Initiative ist es, den künftigen Bedarf an Dienstleistungen zu antizipieren, der kurz- und mittelfristig in der Gemeinde aufgrund des Bevölkerungswachstums und der Entwicklung neuer Städte und Unternehmen entstehen kann.
Im Januar 2021 hat der Stadtrat in seiner Plenarsitzung beschlossen, dass dieses Grundstück mit der Nutzung von Einrichtungen und Dienstleistungen vereinbar sein soll, was bedeutet, dass es Einrichtungen mit diesen Merkmalen aufnehmen kann.
Gemäß den Ausschreibungsunterlagen muss der erfolgreiche Bieter das Grundstück für den Betrieb vorbereiten, die Arbeiten und die ausreichende Ausrüstung für den Bau dieses Umspannwerks durchführen und die Nachfrage nach Strom für alle Sektoren, die dem Vertrag über die Errichtung des Umspannwerks beigetreten sind, decken.
Mit diesem neuen Umspannwerk antizipiert die Stadtverwaltung den künftigen Stromversorgungsbedarf, der sich aus dem Wachstum der Stadt ergeben kann, sowohl hinsichtlich der Einwohnerzahl als auch der neuen städtischen Entwicklungen und des Wachstums des Industriegebiets selbst.
Die Verwaltungskonzession wird dem erfolgreichen Bieter das Recht einräumen, das 2 418,80 Quadratmeter große Grundstück für die private Nutzung und den Betrieb der Enklave zu belegen. Darüber hinaus muss er einen entsprechenden Vertrag mit Endesa unterzeichnen. Bis zur Unterzeichnung des Vertrages ist der Konzessionär für die Installationen, die Wartung und die spezielle Versicherung verantwortlich, danach ist das Elektrizitätsunternehmen dafür zuständig. Nach dem Bau ist das Umspannwerk nicht im Besitz der Gemeinde.
Die Höchstdauer der Verwaltungskonzession für dieses Grundstück wurde auf 75 Jahre festgelegt, die nicht verlängerbar sind und mit der Vertragsunterzeichnung beginnen. Der Konzessionsinhaber hat jedoch eine Frist von 36 Monaten, um die Arbeiten an den Einrichtungen, die dem Elektrizitätsunternehmen zur Verfügung gestellt werden sollen, abzuschließen.
Der erfolgreiche Bieter muss an das Rathaus von Estepona eine jährliche Mindestgebühr von 9.046,31 Euro zahlen, zuzüglich aller anfallenden Steuern. Der Zuschlag wird jedoch dem Unternehmen erteilt, das das wirtschaftlich günstigste Angebot für die Gemeindekasse vorlegt.
Die Anlagen und ihre Bestandteile müssen alle rechtlichen, verwaltungstechnischen und technischen Anforderungen erfüllen, die für ihre Inbetriebnahme entsprechend ihrem Verwendungszweck und der zulässigen Nutzung gelten, wobei der erfolgreiche Bieter die damit verbundenen Kosten übernimmt.