Der Stadtrat erhöht die Zahl der Taxikonzessionen und den Anteil der Fahrzeuge, die für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind.

Das Konsistorium hat die Ausschreibung für die Vergabe von fünf neuen Genehmigungen eröffnet, um den durch das Bevölkerungswachstum in der Stadt entstehenden Bedarf zu decken.

Das Rathaus von Estepona hat die Verfahren zur Vergabe von fünf neuen Taxikonzessionen in der Gemeinde eingeleitet, von denen zwei für Taxis mit bis zu 9 Sitzplätzen bestimmt sind, die für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind. Die übrigen drei sind für Taxis mit bis zu 7 Sitzen bestimmt.

Für die Initiative der Gemeinde liegt ein verbindlicher Bericht der Generaldirektion für Mobilität und Verkehr des Ministeriums für Entwicklung, Raumordnung und Wohnungsbau der andalusischen Regionalregierung vor, in dem der vom Konsistorium vorgeschlagene erhebliche Bevölkerungszuwachs und damit die Nachfrage nach Dienstleistungen berücksichtigt wird, die die Stadt in den letzten zehn Jahren erfahren hat.

Mit diesen neuen Lizenzen wird die Stadt über insgesamt 90 Taxis verfügen, von denen sechs für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind. Auf diese Weise erhöht Estepona den Anteil der behindertengerechten Fahrzeuge auf über 6 % und liegt damit einen Punkt über dem Mindestwert von 5 %, der im Königlichen Erlass 1544 / 2007 vom 23. November festgelegt ist, der die grundlegenden Bedingungen für die Zugänglichkeit und Nichtdiskriminierung beim Zugang zu und der Nutzung von Verkehrsmitteln für Menschen mit Behinderungen regelt.

Das Konsistorium hat heute die Ausschreibungsbedingungen für die dauerhafte Vergabe der fünf neuen Konzessionen veröffentlicht. Zu den Voraussetzungen für die Teilnahme an der Ausschreibung gehört, dass man nicht Inhaber einer anderen Autotaxi-Lizenz oder einer Genehmigung für den innerstädtischen Personenverkehr mit einem Fahrzeug ist und dass man Eigentümer des Fahrzeugs ist oder sich verpflichtet hat, ein Fahrzeug zu erwerben, das den Anforderungen der regionalen Verordnung über den Dienst, der Gemeindeverordnung und den technischen Spezifikationen der Ausschreibung entspricht. Darüber hinaus ist es zwar möglich, sich an der Ausschreibung für mehrere Lizenzen zu beteiligen, aber es kann nur eine Lizenz vergeben werden.

Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeverordnung über den öffentlichen Personennahverkehr in Touristenfahrzeugen werden die Berufserfahrung der Bewerber in der Gemeinde Estepona und ihr Dienstalter bevorzugt berücksichtigt. Auch das wirtschaftliche Angebot wird gewertet.

Wer sich für eine dieser neuen Lizenzen interessiert, kann die erforderlichen Unterlagen bis zum 26. September vorlegen. Die Grundlagen können im Amtsblatt der Provinz Málaga von heute, 5. September, unter folgendem Link eingesehen werden: www.bopmalaga.es. Weitere Informationen finden Sie auch auf dem Vergabeprofil des

Rathauses von Estepona: https://estepona.sedelectronica.es/?x=iUBp-q1cVsVZlox0N6HLQg und auf der Plattform für öffentliche Aufträge.

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