Diese Kürzungen haben nicht zu einer Verringerung der Investitionen oder der Bereitstellung von Dienstleistungen geführt, die verstärkt wurden. In diesem Jahr hat das Konsistorium mehr als 6,6 Millionen Euro für IBI-Rabatte und weitere 144.000 Euro für die Befreiung von der Müllabfuhr vorgesehen.
Mit diesen Maßnahmen zeigt das Rathaus weiterhin seine steuerliche Unterstützung für alle Familien in Estepona und insbesondere für die schwächsten Bevölkerungsgruppen.
In diesem Jahr wird das Rathaus von Estepona mehr als 7 Millionen Euro bereitstellen, um die Steuersenkungen in Estepona aufrechtzuerhalten, vor allem um die Grundsteuer (IBI) zu subventionieren und die schwächsten Bevölkerungsgruppen von der Zahlung der Müllsteuer zu befreien. Konkret sind 6.624.365,11 Euro für IBI-Rabatte und weitere 143.804,28 Euro für die Befreiung von der Müllsteuer vorgesehen, was eine erhebliche Ersparnis für die Taschen der Einwohner Esteponas darstellt.
Der Bürgermeister, José María García Urbamo, betont, dass das Rathaus mit diesen Maßnahmen weiterhin seine steuerliche Unterstützung für alle Familien in Estepona und insbesondere für die schwächsten Bevölkerungsgruppen unter Beweis stellt, indem es an seiner Verpflichtung festhält, die Steuern für die Bürger nicht zu erhöhen und denjenigen zu helfen, die es am meisten brauchen. Dies geschah im Übrigen ohne jegliche Kürzung der Investitionen oder des Dienstleistungsangebots, die im Gegenteil verstärkt wurden.
Es sei daran erinnert, dass die IBI-Rechnung seit 2012 dank der Maßnahmen, die das Konsistorium nach Erreichen der Nullverschuldung im vergangenen Jahr umgesetzt hat, um durchschnittlich 50 % gesenkt werden konnte. Darüber hinaus gibt es eine 3 %ige Ermäßigung – sowohl für die IBI als auch für die Steuer auf wirtschaftliche Tätigkeiten (IAE) und die Müllabfuhr – für diejenigen, die ihre Steuerrechnung per Lastschriftverfahren begleichen und innerhalb der freiwilligen Zahlungsfrist zahlen. Diese Senkung der IBI wird auch durch die 2016 vorgenommene Senkung der Katasterwerte um 50 % begünstigt, um sie an die Marktrealität anzupassen. Generell ist die durchschnittliche IBI-Rechnung seit 2011 von 723 auf 556 Euro gesunken und hat in diesem Jahr eine kumulierte Senkung von 167 Euro im Durchschnitt seit 2011 erreicht.
Um in den Genuss der Zulassungsprämie zu kommen, müssen Privatpersonen diese nicht beantragen, da sie automatisch von der Stadtverwaltung angewandt wird.
In Bezug auf die Müllgebühr werden Rentner und Langzeitarbeitslose, die in der Stadt gemeldet sind, von der Zahlung befreit, wovon etwa 1.812 Einnahmen profitieren werden.
In Bezug auf die Müllgebühr hat die Stadtverwaltung vor kurzem eine bahnbrechende Maßnahme eingeleitet, um die Müllgebühr für Bürger zu senken, die im Wertstoffhof recyceln. So wird denjenigen, die mindestens dreimal pro Jahr Abfälle, für die es keine öffentlichen Container gibt, am Wertstoffhof abliefern, ein Rabatt von 3 % gewährt, wodurch die Maßnahmen zur Senkung der Abfallgebühren fortgesetzt und das Recycling und der Umweltschutz gefördert werden.
Diese Steuersenkungsmaßnahmen sind möglich, weil die Stadtverwaltung die kommunalen Finanzen in Ordnung gebracht hat und eine Politik der Sparsamkeit und Ausgabenkontrolle verfolgt. Außerdem ist sie eine der Gemeinden in Spanien, die die meisten öffentlichen Investitionen pro Einwohner tätigt, um die lokale Wirtschaft zu fördern.
Zu den steuerlichen Unterstützungsmaßnahmen gehören auch die Abschaffung der Erschließungssteuer für 35 Arten von Wirtschaftstätigkeiten, die Ermäßigung der Erschließungssteuer um 75 % für sozial schwache Gruppen, die Ermäßigung der Steuer auf Wirtschaftstätigkeiten (IAE) für industrielle Tätigkeiten in den Gewerbegebieten und die Ermäßigung der Straßenbenutzungsgebühr um 50 % für Gewerbetreibende, die die diesbezügliche Gemeindeverordnung einhalten.
Die Steuerverordnung sieht auch eine Senkung der Kapitalertragssteuer vor, um den Kauf und Verkauf von Immobilien zu fördern. Gleichzeitig wird die bahnbrechende kommunale Maßnahme beibehalten, wonach Personen, die Opfer von Zwangsvollstreckungen oder Zwangsräumungen sind, von der Zahlung der Kapitalertragssteuer befreit werden.
Darüber hinaus wird für Elektro- und Hybridautos ein Nachlass von 75 % auf die Kfz-Steuer (IVTM) gewährt, um eine umweltfreundlichere Stadt zu fördern.
