Der Stadtrat schreibt die Konzession für fünf neue Stände im Messe- und Sportpark aus.

Interessenten können ihre Angebote bis zum 19. Januar 2026, 14:00 Uhr, elektronisch über die Plattform für öffentliche Aufträge einreichen.

Die Stadtverwaltung von Estepona hat die Konzession und den Betrieb von fünf neuen Ständen im Messe- und Sportpark ausgeschrieben. Ziel ist es, das Messegelände von Estepona auch weiterhin mit der entsprechenden Infrastruktur auszustatten, um die in der Stadt stattfindenden Patronatsfeste und jährlichen Festivals abzudecken. Darüber hinaus soll ein großer Teil der in dem Gebiet generierten Flächen genutzt werden, um in der übrigen Zeit des Jahres eine Reihe von Freizeiteinrichtungen zu schaffen, die die bereits vorhandenen ergänzen.

Interessenten, die sich um die Konzession eines dieser ausgeschriebenen Plätze bewerben möchten, können ihre Angebote bis zum 19. Januar 2026, 14.00 Uhr, einreichen. Die Bieter müssen ihre Angebote elektronisch über die Vergabeplattform für den öffentlichen Sektor erstellen und einreichen.

Die im offenen Verfahren zu vergebende Konzession ist auf fünf Parzellen begrenzt. Drei davon haben eine Fläche von 100 Quadratmetern, das vierte ist 99,92 Meter groß und das fünfte 144,90 Quadratmeter. Es handelt sich um öffentliche Grundstücke. Die neuen Hütten werden an Ort und Stelle gebaut, sie sind also feststehend. Sie müssen zwei Stockwerke haben, wobei das Erdgeschoss und das Obergeschoss aufeinander ausgerichtet sein müssen.

Die maximale Laufzeit der Konzession beträgt 40 Jahre. Die im Lastenheft festgelegte jährliche Mindestgebühr beträgt 3.141 Euro zuzüglich aller anfallenden Steuern für Grundstücke von 100 Quadratmetern. Für Grundstücke von 99,92 Metern beträgt sie 3.138,49 Euro und für größere Grundstücke 4.551,31 Euro.

Die Konzession wird auf der Grundlage der eingereichten Anträge vergeben. Bei Stimmengleichheit wird ein Losverfahren durchgeführt. Einem Bieter kann nur ein einziger Stand zugewiesen werden, auch wenn er sich in der Reihenfolge seiner Bewerbung um mehrere Stände bewirbt.

Natürliche oder juristische Personen, die Konzessionär eines Standes auf dem Messegelände sind, dürfen nicht am Bieterverfahren teilnehmen. Auch wer zu mindestens 25 % an den derzeitigen Konzessionären von Ständen auf dem Messegelände beteiligt ist, darf nicht mitbieten.

Das Vergabeverfahren sieht ferner vor, dass der erfolgreiche Bieter die errichteten Bauten, Anlagen und sonstigen Einrichtungen während der Laufzeit der Konzession instand halten und in einwandfreiem Zustand, sicher, sauber und hygienisch halten muss, wobei er die erforderlichen Reparaturen und Ersatzbeschaffungen auf eigene Kosten vornimmt.

Darüber hinaus ist er verpflichtet, während der Laufzeit der Konzession auf eigene Kosten alle größeren und kleineren Reparaturen durchzuführen, die notwendig sind, um den Komplex in einem einwandfreien Nutzungs- und Betriebszustand zu erhalten, damit er für den vorgesehenen Zweck genutzt werden kann, ohne dass die Stadtverwaltung für diese Reparaturen irgendeinen Betrag aufwenden muss.

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