Der Stadtrat leitet das Verfahren für die Konzessionierung von fünf neuen Ständen im Messepark ein.

Das Amtsblatt der Provinz Málaga (BOPMA) hat heute das Vergabeverfahren mit den Anforderungen an die Interessenten veröffentlicht.

Das Rathaus von Estepona hat das Konzessionsverfahren für den Bau und Betrieb von fünf neuen Ständen im Messe- und Sportpark eröffnet. Es handelt sich um feste Stände, die je nach den von der Gemeinde genehmigten Festtagen das ganze Jahr über genutzt werden können. Ziel der Konzession ist es, das Messegelände von Estepona weiterhin mit der entsprechenden Infrastruktur auszustatten, um die jährlich in der Stadt stattfindenden Patronatsfeste und Festivals abzudecken. Darüber hinaus soll ein großer Teil der in dem Gebiet generierten Flächen genutzt werden, um in der übrigen Zeit des Jahres eine Reihe von Freizeiteinrichtungen zu schaffen, die die bestehenden Einrichtungen ergänzen.

Die Konzession, die in einem offenen Verfahren vergeben wird, ist auf fünf Grundstücke beschränkt. Drei davon haben eine Fläche von 100 Quadratmetern, das vierte ist 99,92 Meter groß und das fünfte 144,90 Quadratmeter. Es handelt sich um öffentliche Grundstücke. Die neuen Hütten werden vor Ort gebaut, sind also feststehend. Sie werden zwei Stockwerke haben, die im Erdgeschoss und im Obergeschoss angeordnet sind.

Die funktionalen Merkmale und die Innenausstattung sehen mindestens folgende Räume vor: Wohnzimmer mit Tanzfläche, Bar (die in den vorherigen Raum integriert werden kann), Küche, Abstellraum und Toiletten mit Zugang über einen unabhängigen Vorraum, der im Verhältnis zur Fläche jeder Hütte stehen muss, wie in den für sie geltenden Vorschriften des Allgemeinen Stadtentwicklungsplans (PGOU) festgelegt.

Die Höchstdauer der Konzession beträgt 40 Jahre. Die im Lastenheft festgelegte jährliche Mindestgebühr beträgt 3.141 Euro zuzüglich etwaiger Steuern für die 100 Quadratmeter großen Parzellen. Für Parzellen von 99,92 Metern beträgt sie 3.138,49 Euro und für größere Parzellen 4.551,31 Euro.

Die Konzession wird auf der Grundlage der eingereichten Anträge vergeben. Bei Stimmengleichheit wird ein Losverfahren durchgeführt. Einem Bieter kann nur ein einziger Stand zugewiesen werden, auch wenn er sich in der Reihenfolge seiner Bewerbung um mehrere Stände bewirbt.

Natürliche oder juristische Personen, die Konzessionäre eines Standes auf dem Messegelände sind, dürfen nicht am Ausschreibungsverfahren teilnehmen. Dies gilt auch für Personen, die mit mindestens 25 % an den derzeitigen Konzessionären von Messeständen beteiligt sind.

Das Konzessionsvergabeverfahren liegt seit 20 Tagen öffentlich aus, wie heute im Amtsblatt der Provinz Málaga (BOPMA) bekannt gegeben wurde. In dem Vertrag ist außerdem festgelegt, dass der erfolgreiche Bieter die errichteten Bauten, Anlagen und sonstigen Einrichtungen während der Laufzeit der Konzession instand halten und in einwandfreiem Zustand, sicher, sauber und hygienisch halten muss, wobei er alle erforderlichen Reparaturen und Erneuerungen auf eigene Kosten vornimmt.

Darüber hinaus ist er verpflichtet, während der Laufzeit der Konzession auf eigene Kosten alle größeren und kleineren Reparaturen durchzuführen, die notwendig sind, um die Anlage in einem einwandfreien Nutzungs- und Betriebszustand zu erhalten, damit sie dem vorgesehenen Verwendungszweck dienen kann, ohne dass die Stadtverwaltung für diese Reparaturen irgendeinen Betrag zahlen muss.

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