Der Stadtrat initiiert die Änderung der Gemeindeverordnung, die denjenigen, die in der Volkszählung registriert sind, den Vorzug beim Zugang zu den VPOs gibt.

Das Konsistorium wird in das Reglement als Vorzugskriterium die Mindestdauer von 3 Jahren des Verwaltungssitzes in der Gemeinde aufnehmen.

Die Stadtverwaltung von Estepona hat das Verfahren zur Änderung der vom Stadtrat im September 2012 verabschiedeten Verordnung über das kommunale öffentliche Register für Antragsteller auf subventionierten Wohnraum in Estepona eingeleitet, mit dem Ziel, die in der Stadt registrierten Personen beim Zugang zu einem VPO zu bevorzugen. Die Maßnahme wurde vom Bürgermeister José María García Urbano in der Plenarsitzung im August letzten Jahres vorgeschlagen, und nun wurde der Änderungsentwurf nach Anpassung der Gemeindeordnung zur öffentlichen Konsultation gestellt.

Die Änderung zielt darauf ab, als Kriterium für die Auswahl von erfolgreichen Bietern und Ersatzbietern die Registrierung in der Gemeinde Estepona aufzunehmen, wobei diejenigen bevorzugt werden, die zum Zeitpunkt der Bewerbung einen administrativen Wohnsitz von mindestens 3 Jahren haben. Von allen früheren Eintragungen werden diejenigen bevorzugt, die am längsten eingetragen sind.

Das Rathaus von Estepona hat somit seine Verordnung über das öffentliche Register der Antragsteller für Sozialwohnungen an das Gesetz 1/2010 zur Regelung des Rechts auf Wohnraum in Andalusien angepasst.

Der Stadtrat hat außerdem damit begonnen, die Gemeinde so schnell wie möglich mit Sozialwohnungen auszustatten, um die bestehende Nachfrage, insbesondere von sozial schwachen Personen, zu decken. Zu diesem Zweck gab die Plenarsitzung im März grünes Licht für eine Reihe von Maßnahmen, mit denen die Projekte beschleunigt werden sollen. Eine davon ist die Zuweisung von Grundstücken, die derzeit im aktuellen Allgemeinen Stadtentwicklungsplan (PGOU) als öffentliche Einrichtungen eingestuft sind, für den Bau von Sozialwohnungen zur Miete.

Das Rathaus stützt sich dabei auf das kürzlich von der Junta de Andalucía verabschiedete Gesetzesdekret 1/2025 vom 24. Februar über dringende Wohnungsbaumaßnahmen, das die Möglichkeit vorsieht, auf Grundstücken, die als öffentliche Einrichtungen ausgewiesen sind, öffentliche Mietwohnungen zu bauen, ohne dass die Planungsinstrumente geändert werden müssen, wenn diese Grundstücke keine spezifische Nutzung haben oder als allgemeine Nutzung von öffentlichem und sozialem Interesse eingestuft sind, d.h. nicht für Gesundheits- oder Bildungszwecke reserviert sind.

Aus diesem Grund wird das Konsistorium über seine Technischen Dienste der Gemeinde eine Studie und eine Bestandsaufnahme der Grundstücke durchführen, die sich am besten eignen, um sie gemäß den Bestimmungen des oben genannten Gesetzes und des kommunalen PGOU für Wohnzwecke oder Bildungszwecke zu nutzen. Auf diese Weise,

, können diese Grundstücke für Mietwohnungen oder jede andere Form der vorübergehenden Belegung mit wechselndem Charakter genutzt werden, um den vorübergehenden Bedarf von Gruppen mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Wohnraum zu decken.

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